Ab Januar nur noch offizielle Begleithefte gültig!
von der NETZWERK-Redaktion
Textnummer: 024302
Erstellt am 2005/09/01, zuletzt geändert am 2008/09/02
Das Koordinationsbüro erinnert daran, dass nach Ablauf der fast anderthalbjährigen Übergangsfrist am 1. Januar 2002 nur noch Abschlüsse mit dem deutschen oder internationalen Begleitheft oder dem „Record Book“ eines anderen nationalen Programms gültig sind.
Das Koordinationsbüro erinnert daran, dass nach Ablauf der fast anderthalbjährigen Übergangsfrist am 1. Januar 2002 nur noch Abschlüsse mit dem deutschen oder internationalen Begleitheft oder dem „Record Book“ eines anderen nationalen Programms gültig sind.
„Mit dem Erscheinen des deutschsprachigen Begleitheftes sind alle 'selbstgestrickten' Notlösungen hinfällig. Ab sofort sollten deshalb nur noch die 'offiziellen', beim AwardShop zu beziehenden Hefte ausgegeben werden, ab Januar 2002 sind nur noch Abschlüsse mit dem deutschen oder internationalen Begleitheft bzw. dem Begleitheft eines anderen nationalen Programmes gültig.“ So hieß es in E-Info Nr. 32 vom 27.07.2000 kurz und bündig.
Der 1. Januar 2002 kommt schneller, als man denkt. Fast anderthalb Jahre nach Bekanntgabe der Übergangsfrist sollten deshalb spätestens jetzt alle selbstgemachten Begleithefte aus dem Bestand aussortiert und nur noch die beim AwardShop erhältlichen Ausgaben verwendet werden. Mit Jahresbeginn muss man es dann ohnehin tun....
