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Grundsätze: Neue Sprachregelungen

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

Textnummer: 595402

Erstellt am 2006/08/28, zuletzt geändert am 2008/09/02

Auf Vorschlag des Kultusministeriums Baden-Württemberg sollen in Zukunft folgende Begriffe verwendet werden: „Kostenbeitrag an den Trägerverein“ für die Lizenzgebühr und „Programmkoordinator“ für den Programmleiter auf Ebene der Programmanbieter.

Auf Vorschlag des Kultusministeriums Baden-Württemberg sollen in Zukunft folgende Begriffe verwendet werden: „Kostenbeitrag an den Trägerverein“ für die Lizenzgebühr und „Programmkoordinator“ für den Programmleiter auf Ebene der Programmanbieter.

Auf Vorschlag des Kultusministeriums Baden-Württemberg sollen ab in Zukunft folgende Begriffe verwendet werden:

  1. „Kostenbeitrag an den Trägerverein“ für die Lizenzgebühr;

  2. „Programmkoordinator“ für den Programmleiter auf Ebene der Programmanbieter.

 

Begründung

  1. Im neuen Begriff kommt zum Ausdruck, dass vom Trägerverein eine Leistung erbracht wird, an deren Kosten die Programmanbieter beteiligt werden.

  2. Der Begriff „Gruppenleiter“ für den Programmleiter einer Anbieterstelle hat sich nicht durchgesetzt, die Verantwortlichen auf beiden Ebenen werden derzeit als „Programmleiter“ bezeichnet. Der neue Begriff beendet diese Doppeldeutigkeit und bringt die unterschiedliche Rolle insbesondere bei Sammellizenzen zum Ausdruck.

 

Vorgehen

Um die Herausgabe des Handbuchs und anderer Medien nicht zu verzögern, erfolgt die Entscheidung über die Neuregelung durch den Programmrat im Umlaufverfahren.