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Anleitung: Nutzung von Arbeitsgemeinschaften an Ganztagesschulen

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

Textnummer: 604402

Erstellt am 2006/11/21, zuletzt geändert am 2008/09/02

Schülerinnen und Schüler von Ganztagesschulen können die meisten Arbeitsgemeinschaften oder Hobbygruppen als Aktivitäten für das Internationale Jugendprogramm nutzen. Auch die Programmleitung kann auf diese Art Raum für ihre Arbeit erhalten, z.B. über eine Schülermentoren-AG.

Schülerinnen und Schüler von Ganztagesschulen können die meisten Arbeitsgemeinschaften oder Hobbygruppen als Aktivitäten für das Internationale Jugendprogramm nutzen. Auch die Programmleitung kann auf diese Art Raum für ihre Arbeit erhalten, z.B. über eine Schülermentoren-AG.

Jede Einrichtung, die mit dem Programm arbeitet, nutzt für Aktivitäten der Teilnehmer eigene Angebote und die vielfältigen Möglichkeiten, die Kooperationspartner wie z.B. Vereine im örtlichen Gemeinwesen bieten. Ganztagesschulen bieten mit ihrem breiten Angebot von Arbeitsgemeinschaften und Hobbygruppen besondere Möglichkeiten*) „interner“ Aktivitäten – oft nicht nur zu den Programmteilen „Fitness“ und „Talente“, sondern auch zum „Dienst“. Daneben können auch die allgemeine Begleitung der Teilnehmer sowie die sonstige Arbeit der Programmleitung in einer Arbeitsgemeinschaft verankert werden.

 

Aktivitäten in Arbeitsgemeinschaften

Die Betätigung von Programmteilnehmern in einer Arbeitsgemeinschaft oder Hobbygruppe kann als Aktivität für das Internationale Jugendprogramm gewählt und bewertet werden, wenn

  • sich das Angebot einem Programmteil eindeutig zuordnen lässt;

  • der verantwortliche Leiter die Rolle des Gutachers übernimmt;

  • der Teilnehmer sich aktiv und mit hinreichendem Freizeiteinsatz beteiligt, Fortschritte macht und das vereinbarte persönliche Ziel erreicht.

 

Freizeiteinsatz

Im offenen Ganztagesbetrieb ist der Freizeiteinsatz durch die aktive Teilnahme abgegolten.

Beim geschlossenen Ganztagesbetrieb muss zwischen zwei Arten von Angeboten unterschieden werden.

  1. Bei in der Freizeit (z.B. der Mittagspause) angebotenen Hobbygruppen sowie Arbeitsgemeinschaften, mit denen automatisch zusätzliches Engagement in der Freizeit verbunden ist (z.B. Jugendprogramm-Mentoren, Orchester bzw. Theater oder Volleyballmannschaft), ist wie im offenen Ganztagesbetrieb der Freizeiteinsatz bereits durch die aktive Teilnahme abgegolten.

  2. In den meisten anderen Arbeitsgemeinschaften lassen sich leicht ergänzende „Freizeitaufgaben“ definieren und als feste Elemente in den Ablauf einbauen (z.B. Beobachtungen in der Astronomie-AG oder Jogging-Übungen in der Fitness-Gruppe).

 

Kennzeichnung

Es empfiehlt sich, in den Listen der Arbeitsgemeinschaften und Hobbygruppen jeweils anzugeben, welchem Programmteil und in Rücksprache mit dem Leiter ggf. auch, welcher der beiden Arten von Angeboten sie zugeordnet sind.

 

Teilnehmerbegleitung

Auch die allgemeine Begleitung der Teilnehmer (nicht die Betreuung durch die „Experten“ in den einzelnen Programmteilen!) kann in Form einer Arbeitsgemeinschaft erfolgen. Diese bietet nicht nur einen festen Rahmen zu Aussprache und Beratung mit Schülergruppen oder einzelnen Schülern („Monatstreff“, „Sprechstunde“), sondern der Programmleitung auch Raum für Treffen und Verwaltungsaufgaben.

Als Schülermentoren für das Internationale Jugendprogramm können auch Programmteilnehmer für den Programmteil „Dienst“ in die Programmleitung und die Arbeitsgemeinschaft einbezogen werden. Voraussetzung sind hinreichende Vorerfahrungen mit dem Programm und die Teilnahme am Programmlehrgang.

 

*) natürlich sind wie an jeder Schule bei entsprechender Betreuung auch Dinge wie Spielausgabe (Dienst), Schülerbücherei (Talente) oder die Mitgliedschaft in einer Schulmannschaft (Fitness) möglich.