Neue Optionen im Lizenzsystem
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer: 578004
Erstellt am 2006/05/20, zuletzt geändert am 2008/09/02
Kleinen Einrichtungen wird es ermöglicht, das Programm als Anbieterstelle „fremder“ Programmanbieter in der Nähe einzuführen. Schulbehörden auf Kreisebene können auch Gymnasien und Privatschulen als Anbieterstellen führen. Die Probezeit entfällt.
Kleinen Einrichtungen wird es ermöglicht, das Programm als Anbieterstelle „fremder“ Programmanbieter in der Nähe einzuführen. Schulbehörden auf Kreisebene können auch Gymnasien und Privatschulen als Anbieterstellen führen. Die Probezeit entfällt.
Startstellen
Einzelne kleinen Einrichtungen können das Programm als Anbieterstelle „fremder“ Programmanbieter in der Nähe einführen. Dieser Status als „Startstelle“ ist auf maximal drei Jahre begrenzt und muss mit einem speziellen Registrierungsformular beantragt werden.
Voraussetzungen sind, dass
der Programmanbieter dazu bereit ist und über die erforderlichen Ressourcen und Ausbildung (Leitungslehrgang) verfügt,
eine schriftliche Vereinbarung zwischen Programmanbieter und Anbieterstelle getroffen wird,
das Koordinationsbüro zustimmt.
Innerhalb der Frist muss sich die Stelle
entweder einem in dieser Zeit entstandenen tatsächlich zuständigen Programmanbieter anschließen (z.B. einer Stadt oder Schulbehörde) oder
sich selbst als Programmanbieter lizenzieren.
Das Verfahren ist nicht neu. Erstmals wurde es in Osterburken praktiziert, wo die beiden Ganztagesschulen die ersten anderthalb Jahre als Anbieterstellen der Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg (!) fungierten.
Schulart übergreifende Kreislizenzen
Nach dem Vorbild der Stadtlizenzen, wo die Schulen auch keine „echten“ Gliederungen sind, können Kreisschulbehörden auch Schulen im Kreisgebiet als Anbieterstelle registrieren, für die sie nicht zuständig sind. Voraussetzungen sind in diesem Fall, dass:
der Programmanbieter hierzu bereit ist und über die erforderlichen Ressourcen sowie Ausbildung (Leitungslehrgang) verfügt,
eine schriftliche Vereinbarung zwischen Programmanbieter und Anbieterstelle getroffen wird.
Die Zustimmung des Koordinationsbüros ist nicht erforderlich.
Probezeit gestrichen
Da die Lizenzbedingungen und dabei insbesondere die Teilnahme am Programmlehrgang immer besser eingehalten werden, kann die Probezeit für neue Programmanbieter und Anbieterstellen drei Jahre nach ihrer Einführung wieder aus dem Lizenzsystem gestrichen werden. Lizenzen und Registrierungen werden nur noch bei Erfüllung aller Voraussetzungen erteilt.
