Faltblatt Lizenzordnung: Einführung
von der NETZWERK-Redaktion
Textnummer: 618902
Erstellt am 2007/04/22, zuletzt geändert am 2008/09/02
Das Programm folgt einem System der Übertragung von Verantwortung. Der Herausgeber lizenziert Programmanbieter, mit dem Programm zu arbeiten und seine Qualität und Standards zu verfechten. Diese Verantwortung wird von diesen auf ihre Anbieterstellen übertragen und dort auf die Teilnehmer.
Das Programm folgt einem System der Übertragung von Verantwortung. Der Herausgeber lizenziert Programmanbieter, mit dem Programm zu arbeiten und seine Qualität und Standards zu verfechten. Diese Verantwortung wird von diesen auf ihre Anbieterstellen übertragen und dort auf die Teilnehmer.
Das Programm folgt einem System der Übertragung von Verantwortung. Der Herausgeber lizenziert Programmanbieter, mit dem Programm zu arbeiten und seine Qualität und Standards zu verfechten. Diese Verantwortung wird von den Programmanbietern auf die Leitung ihrer Anbieterstellen übertragen und schließlich, über weitere Helfer, auf die Teilnehmer. Die vom Trägerverein verlangte Ausbildung für Verantwortliche und die vom Programmanbieter vorgeschriebene Einführung für andere Helfer bilden die Grundlage dafür, dass Leiter und Helfer fundierte Entscheidungen treffen können und ihnen die Arbeit mit dem Programm in Übereinstimmung mit dessen Prinzipien und Regeln anvertraut werden kann.
Am Programm kann man nur über einen Programmanbieter teilnehmen – entweder in einer Anbieterstelle oder als unabhängiger Teilnehmer (nur Goldstufe). Das Lizenzsystem umfasst damit folgende Grundrollen:
den Nationalen Programmherausgeber Herausgeber (in Deutschland den Trägerverein) als Lizenzgeber;
von diesem als Programmanbieter anerkannte Lizenznehmer;
deren Anbieterstellen als „Basiseinheiten“, die Jugendliche zum Programm und den individuellen Aktivitäten in den Programmteilen führen und sie beim Jugendprogramm-Prozess begleiten.
Programmanbieter oder Anbieterstellen können Einrichtungen und Organisationen werden, die mit jungen Leuten zwischen 14 und 25 arbeiten und die für den Einsatz des Programms geeignet und qualifiziert sind. Sie führen die praktische Arbeit mit dem Programm nach den Vorgaben des Handbuchs in Zusammenarbeit mit dem Koordinationsbüro eigenverantwortlich durch. Dazu muss sichergestellt sein, dass die Einrichtung
das Programm in seiner ganzen Tragweite verstanden hat;
in der Lage ist, dessen Ziele und Standards zu sichern;
den für den reibungslosen Ablauf notwendigen Verwaltungsrahmen schaffen kann;
für Kontinuität und Nachhaltigkeit gesorgt ist.
Manche Einrichtungen, z.B. internationale Schulen, haben nur sich selbst als Anbieterstelle. Die Lizenz als Programmanbieter bzw. die Registrierung als Anbieterstelle wird vom Trägerverein alle drei Jahre überprüft.
