Serviceleistungen des Trägervereins nur bei Erfüllen der Lehrgangskriterien
von der NETZWERK-Redaktion
Textnummer: 705100
Erstellt am 2010/12/14, zuletzt geändert am 2010/12/14
Nicht nur die Lizenz oder Registrierung, sondern auch die Serviceleistungen des Trägervereins setzen die Einhaltung der Lehrgangskriterien voraus. Sind diese über ein Jahr lang nicht erfüllt, ist der Bezug von Begleitheften, Abzeichen und Urkunden nicht mehr möglich.
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Nicht nur die Lizenz oder Registrierung, sondern auch die Serviceleistungen des Trägervereins setzen die Einhaltung der Lehrgangskriterien voraus. Sind diese über ein Jahr lang nicht erfüllt, ist der Bezug von Begleitheften, Abzeichen und Urkunden nicht mehr möglich.
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Für den Status als Programmanbieter oder Anbieterstelle muss deren Programmleitung ständig die in der Lehrgangsordnung geforderten Mindestzahlen an Lehrgangsteilnahmen erfüllen. Dies gilt insbesondere für den Leitungslehrgang und für Programmanbieter mit Lizenzerweiterung auch für den Gutachterlehrgang (Goldstufe) bzw. den Beraterlehrgang (Sammellizenz). Ob eine Lizenz oder Registrierung bei der alle drei Jahre fälligen Überprüfung verlängert wird bzw. eine erteilte Lizenzerweiterung Bestand hat oder nicht, hängt von der Erfüllung dieser Kriterien ab.
Nicht nur die Lizenz oder Registrierung, sondern auch die Serviceleistungen des Trägervereins setzen die Einhaltung der Kriterien voraus. Sind diese über ein Jahr lang nicht erfüllt, ist wie bei ausstehenden Jahresbeiträgen und fehlenden Jahresberichten der Bezug von Begleitheften, Abzeichen und Urkunden nicht mehr möglich. Für Lizenzen und Registrierungen von 2009 und früher gilt hierfür eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2011*). Programmanbieter mit Lizenzerweiterungen müssen die über die einfache Lizenz hinausgehenden Vorgaben der Lehrgangsordnung spätestens am 31.12.2012 erfüllen.
*) Vgl. Rundbrief 1/2010
