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Lizenzvertrag

Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.

Textnummer: 144003

Erstellt am 2006/05/20, zuletzt geändert am 2008/09/02

Der Lizenzvertrag hat die Form einer vom Leiter des Programmanbieters und dem Vorsitzenden des Trägervereins unterschriebenen Urkunde. Er beginnt mit dem Zeitpunkt der Aushändigung der Lizenzurkunde und wird vom Trägerverein danach alle drei Jahre überprüft.

Der Lizenzvertrag hat die Form einer vom Leiter des Programmanbieters und dem Vorsitzenden des Trägervereins unterschriebenen Urkunde. Er beginnt mit dem Zeitpunkt der Aushändigung der Lizenzurkunde und wird vom Trägerverein danach alle drei Jahre überprüft.

Der Lizenzvertrag hat die Form einer vom Leiter des Programmanbieters und dem Vorsitzenden des Trägervereins unterschriebenen Urkunde.

Die Urkunde wird ausgehändigt, wenn

  1. die erforderlichen Unterlagen im Koordinationsbüro vorliegen;

  2. die Anforderungen an Programmanbieter erfüllt sind;

  3. mindestens zwei Mitglieder der Programmleitung am Programmlehrgang teilgenommen haben.

Der Lizenzvertrag und damit der Status eines Programmanbieters beginnen mit dem Zeitpunkt der Aushändigung der Lizenzurkunde. Er wird vom Trägerverein danach alle drei Jahre überprüft.