Eingriffe in Monopolaufgaben des Trägervereins führen zu Lizenzentzug
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer: 613702
Erstellt am 2007/03/20, zuletzt geändert am 2008/09/02
Alle Appelle haben nichts genutzt: nach wie vor werden macherorts zentrale Vorgaben der Lizenzordnung nicht beachtet. Der Trägerverein wird deshalb zum Jahresende die Zusammenarbeit mit Programmanbietern, die sein Monopol z.B. in den Bereichen Logo, Publikationen und Lehrgänge in Frage stellen, beenden.
Alle Appelle haben nichts genutzt: nach wie vor werden macherorts zentrale Vorgaben der Lizenzordnung nicht beachtet. Der Trägerverein wird deshalb zum Jahresende die Zusammenarbeit mit Programmanbietern, die sein Monopol z.B. in den Bereichen Logo, Publikationen und Lehrgänge in Frage stellen, beenden.
Alle Appelle, Erklärungen und Stellungnahmen der letzten Jahre haben nichts genutzt: nach wie vor werden mancherorts zentrale Vorgaben der Lizenzordnung einfach nicht beachtet. Der Trägerverein wird deshalb zum Jahresende die Zusammenarbeit mit Programmanbietern, die sein Monopol z.B. in den Bereichen Logo, Publikationen und Lehrgänge in Frage stellen, beenden.
Ebenso wie Unterlassungen im „Pflichtbereich“ führen u.a. zum Entzug der Lizenz:
Verwendung des Logos ohne Angabe des Namens des Programmanbieters;
Beteiligung an überörtlichen Publikationen zum Programm, die nicht vom Trägerverein herausgegeben werden;
Mitwirkung als Organisator, Referent oder Teilnehmer bei Lehrgängen zum Programm (z.B. Programm-, Expeditions- und Leitungslehrgänge sowie Anbietertagungen), die nicht vom Trägerverein durchgeführt werden.
