Übergangsfrist zur Trainerausbildung läuft am Jahresende aus
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer: 709900
Erstellt am 2011/02/13, zuletzt geändert am 2011/02/13
Programmanbieter, die einen Grund- oder Leitungslehrgang ausrichten wollen, müssen dabei den Lehrgangsleiter des Trägervereins mit mindestens einem eigenen Trainer unterstützen (vgl. „Hinweise für Ausrichter: Grundsätze“ vom Juli 2009). Die Übergangsfrist für diese Vorgabe läuft zum 31.12.2011 aus.
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
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Programmanbieter, die einen Grund- oder Leitungslehrgang ausrichten wollen, müssen dabei den Lehrgangsleiter des Trägervereins mit mindestens einem eigenen Trainer unterstützen (vgl. „Hinweise für Ausrichter: Grundsätze“ vom Juli 2009). Die Übergangsfrist für diese Vorgabe läuft zum 31.12.2011 aus.
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Programmanbieter, die einen Grund- oder Leitungslehrgang ausrichten wollen, müssen dabei den Lehrgangsleiter des Trägervereins mit mindestens einem eigenen Trainer unterstützen (vgl. „Hinweise für Ausrichter: Grundsätze“ vom Juli 2009*)). Die Übergangsfrist für diese Vorgabe läuft zum 31.12.2011 aus. Ab 2012 werden Kurse außerhalb der Alten Bahnmeisterei nur noch durchgeführt, wenn diese Vorgabe erfüllt ist.
Wie für alle Multiplikatoren gibt es auch für die Ausbildung zum Trainer zwei Optionen: den Besuch des fünftägigen Kompaktkurses oder die modulare Form, bei der Theorie (Anerkennungslehrgang) und begleitete erste Praxis getrennt sind. Einzige Option für den Kompaktkurs im Jahr 2011 ist die erste Sommerschulwoche. Für den Theorie- und Praxisteil in der modularen Version kann jeweils ein Grundlehrgang genutzt werden.
Im Jahr 2011 können alle Grundlehrgänge als Anerkennungslehrgang genutzt werden. Voraussetzung für die Ausbildung zum Trainer ist der Leitungslehrgang; Details zur Multiplikatorenausbildung finden sich hier: www.jugendprogramm.de/hilfe/seminare/multiplikatorenausbildung.
