Wildnisgebiet „Allgäuer Alpen“: Hinweise
Das Internationale Jugendprogramm in Deutschland e.V.
Textnummer: 641603
Erstellt am 2008/02/21, zuletzt geändert am 2008/09/02
Das Koordinationsbüro benennt einen Gutachter nur dann, wenn die Vorgaben des Handbuchs und die folgenden Hinweise beachtet werden.
Das Koordinationsbüro benennt einen Gutachter nur dann, wenn die Vorgaben des Handbuchs und die folgenden Hinweise beachtet werden.
Allgemeines
Vorgaben
Grundsätzlich gelten die Vorgaben des Handbuchs, insbesondere
„Unternehmungen in Wildnisgebieten“ [5719];
„Hinweise zur Anmeldung von Unternehmungen in Wildnisgebieten“ [5369];
Aufgaben von Aufsichtspersonen [1432];
Expeditionsausweis [5376].
Diese finden sich ebenso wie die benötigten Formulare der Formularsammlung unter „Programm“ auch online.
Kontakt
Wie in den Vorgaben ausgeführt, geschieht der Kontakt der Gruppe zum Koordinationsbüro über die Aufsichtsperson.
Zum Wildnisgebiet
Beim Wildnisgebiet „Allgäuer Alpen“ handelt es sich um die Allgäuer Voralpen westlich und östlich der Iller. Wichtigste Karte ist L 8526 (Immenstadt); da aber eine Route von mindestens 80 km zu planen ist, wird voraussichtlich auch mindestens eine Nachbarkarte benötigt.
Die Sonne in den Bergen macht den Gruppen erfahrungsgemäß ebenso zu schaffen wie plötzliche Kälteeinbrüche (Schnee auch im August!) und ungewohnt steile oder steinige Wege. Entsprechende Ausbildung, Ausrüstung (Schuhwerk!) und Fitness sind überlebenswichtig.
Voraussetzungen für die Benennung eines Gutachters
Allgemeines
In Ergänzung zu den allgemeinen Ausführungen hierzu in den „Hinweisen“ stellt der Trägerverein Gutachter grundsätzlich nur zur Verfügung, wenn
die Aufsichtsperson Route und Übernachtungsplätze kennt;
die vorgeschriebenen Unterlagen rechtzeitig im Koordinationsbüro vorliegen;
die Gruppe zur Akklimatisierung und zur Kontrolle von Ausrüstung, Ausbildung und Fitness mindestens zwei Tage vor Beginn der Tour im Wildnisgebiet anreist;
ein dem Wildnisgebiet zugeordneter Gutachter zur fraglichen Zeit einsetzbar ist (am wahrscheinlichsten in den „lokalen“ Ferienzeiten).
Wildnisgebiet „Allgäuer Alpen“
Wegen der besonderen Gefahrenlage sind im Wildnisgebiet „Allgäuer Alpen“ außerdem folgende Bedingungen zu erfüllen:
die Aufsichtsperson verfügt über die für alpine Wanderungen erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen (z.B. Wanderleiterkurs DAV);
die Gruppe hat mindestens eine Probetour mit drei Übernachtungen in vergleichbarer Umgebung erfolgreich durchgeführt;
jeder Teilnehmer besitzt einen Expeditionsausweis.